Infos
Behandlungsablauf
Für die Aufnahme einer Psychotherapie benötigen Sie keine ärztliche Überweisung, es genügt die Chipkarte der Krankenkasse.
Wenn Sie eine Behandlung wünschen oder Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis. Die aktuellen Termine der telefonischen Erreichbarkeit erfahren Sie durch die Bandansage.
Wie Sie vielleicht durch die Presse erfahren haben, wird ab dem 1. April 2017 eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ (Link zu Bundespsychotherapeutenkammer News vom 27. März 2017) eingeführt. Für diese Sprechstunde vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für sich alleine oder gemeinsam mit Ihrem Kind. Jugendliche können den Termin alleine wahrnehmen.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll der therapeutische
Bedarf ermittelt und eine Empfehlung für die weitere Diagnostik und
Behandlung gegeben werden. Wichtig: Ob und wann ein Therapieplatz in
meiner Praxis angeboten werden kann, wird erst in dieser Sprechstunde
geklärt.
Nach dieser ersten Abklärung können die sogenannten „probatorischen Sitzungen“ (Link zu www.therapie.de zum Thema Probestunden) stattfinden. Diese erfolgen zum besseren Verständnis der Situation und um Ziele für die Behandlung vereinbaren zu können. Psychologische Untersuchungen, z.B. standardisierte Fragebögen, können dabei die Einschätzung der Gesamtsituation erleichtern. In einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) wird die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen erfasst .
Begleitend wird eine ärztliche Untersuchung veranlasst, um körperliche Ursachen für die akuten Probleme auszuschließen.
Besteht bei Ihrem Kind ein zu behandelndes psychisches Problem, wird im Anschluss an die probatorischen Sitzungen mit Ihrem Einverständnis ein Psychotherapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Eine mögliche Kurzzeittherapie besteht aus 24 Sitzungen, für eine Langzeittherapie können 60 Stunden beantragt werden. Zusätzlich wird ein Stundenkontingent für die Einbeziehung der Bezugspersonen bewilligt.
Die Sitzungen finden in der Regel 1x wöchentlich als Einzeltherapie statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die begleitenden Elterngespräche erfolgen nach Vereinbarung. Die Schweigepflicht der Therapeutin die Jugendlichen und jungen Erwachsenen betreffend, wird durch die Elterngespräche nicht eingeschränkt.
Die Gesamtdauer einer Therapie kann bei Bedarf durch weitere Anträge verlängert werden.