Infos
Abrechnung
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine psychotherapeutische Behandlung (in diesem Fall eine Verhaltenstherapie als anerkanntes Richtlinienverfahren) gehört zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Da ich eine kassenärztliche Zulassung habe, werden die Kosten nach der Antragstellung und der Genehmigung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die probatorischen Sitzungen werden ohne Antrag direkt über die Chipkarte des Kindes /Jugendlichen abgerechnet (auch wenn anschließend keine Therapie erfolgt).
Private Kassen und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe erstatten die Kosten einer Psychotherapie. Im Einzelfall hängt das von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung/Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Verhaltenstherapie zu klären. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der GOP individuell vereinbarte Sätze an. Dieses kann im Erstgespräch abgeklärt werden.
Schweigepflicht
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht.